"Genossenschaften" sind derzeit wohl die einzige Rechtsform, die - an der "Schanierstelle" zwischen "Konkurrenz-Gesellschaft" und "Kooperations-Gesellschaft" - sozusagen als "Übergang" und "Bindeglied" zur Verfügung stehten. Das macht sie einerseits interessant, beinhaltet anderseits aber auch die latente "Gefahr", dass "Genos" sozusagen als "Konkurrenz-Stabilisatoren" dienen könnten.
Die derzeitigen Bemühungen, das GenossenschaftsRecht zu modifizieren, deuten nicht unbedingt auf die Absicht zu m e h r Kooperation seitens der Parteien hin. Ob dies eher bewusst oder eher unbewusst geschieht, ist eigentlich weniger wichtig, denn es geht um die "Kooperativen Folgen"! Die Parteien sollten sich dessen sehr bewusst sein, wofür sie sich wirklich entscheiden!